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26. September 2011 Die richtige Verwendung der BDKJ-Demokratie-Kondome demonstriert hier eine Ministrantengruppe aus Vogsburg/Kaiserstuhl.
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Kommentare:
Das Schlimme ist, dass dieser Traumtänz(l)er noch bis mindestens 2014 sein Amt ausüben darf. Sein Vertrag wurde erst im Mai verlängert. Im Fußball würde man sagen: Wer sich in der Öffentlichkeit gegen die Strategie des Coachs beschwert, fliegt!
Christoph - 27 September '11 - 15:47
Ich muss mich erneut zu Wort melden, das Thema Dirk Tänzler geht mir heute nicht aus dem Kopf – vielleicht liegt’s an der pfeffrigen Papstpredigt vom Wochenende. Wer entscheidet denn eigentlich, wer in den BDKJ gewählt wird? Wer entscheidet überhaupt, welche Organisationen den Buchstaben “K” im Titel tragen dürfen? Es müsste so etwas wie einen Markenschutz für das Prädikat “Katholisch” geben, um solchem Wildwuchs Einhalt zu gebieten!
Christoph - 27 September '11 - 16:08
Es gibt natürlich so etwas wie Markenschutz. Katholische Vereinigungen dürfen nur nach kirchlicher Anerkennung den Begriff “katholisch” im Namen tragen. Der BDKJ ist allerdings nicht nur kirchlich anerkannt, sondern sogar der offizielle bischöflich unterstützte Dachverband der katholischen Jugend in Deutschland. Seine Mitgliedverbände sind wiederum die offiziellen katholischen Jugendverbände wie DPSG, KJG, KLJB usw. Wer in diesen Verbänden Mitglied werden kann, entscheidet deren Satzung. Meines Wissens nach dürfen mittlerweile auch Atheisten in die KJG eintreten. Die Mitglieder wählen dann (mehr oder minder) demokratisch ihre Vertreter im BDKJ. Und die wählen dann Dirk Tänzler zum Vorsitzenden.
Dybart - 27 September '11 - 16:56
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