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13. Mai 2014 Wiederverheiratete Geschiedene und der Kommunionempfang - einfach erklärt
Als Hintergrundinformation zur aktuellen Debatte eine kurze Zusammenfassung der theologischen und kirchenrechtlichen Problematik der wiederverheirateten Geschiedenen in einfacher Sprache:
Warum wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion gehen können (einfach erklärt)
1. Zur Kommunion darf nur gehen, wer sich zurzeit keiner schweren Sünde bewusst ist. (Eine schwere Sünde ist jede bewusste Handlung gegen die Gebote Gottes.)
2. Wenn man seine Sünden bereut, vergibt Gott die Sünden in der Beichte.
3. Man kann nicht nur ein paar seiner Sünden bereuen, sondern muss sie komplett alle bereuen. Sonst funktioniert die Beichte nicht.
4. Zur Reue gehört auch, dass man sich ernsthaft vornimmt, in Zukunft nicht mehr zu sündigen.
5. Sex außerhalb der Ehe ist eine Sünde.
6. Gültige Ehen zwischen Getauften sind sakramental und unauflöslich.
7. Wenn man sich staatlich scheiden lässt, besteht also nach kirchlichem Verständnis die Ehe weiter.
8. Da man noch verheiratet ist, kann man keine neue Ehe eingehen. Sex in der neuen Partnerschaft ist also in Wirklichkeit außerehelicher Sex und damit Sünde.
Daraus folgt:
9. Kommunionempfang: Da nur zur Kommunion gehen kann, wer sich keiner schweren Sünde bewusst ist, außerehelicher Sex aber Sünde ist, können wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion gehen. (vgl. 1)
10. Beichte: Da die wiederverheirateten Geschiedenen ihre neue Partnerschaft nicht aufgeben wollen und natürlich auch nicht bereuen, funktioniert die Beichte nicht, da immer alle begangenen Sünden bereut werden müssen, um Vergebung zu erlangen. (vgl. 3 und 4)
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