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10. Oktober 2015 Abtreibung und Vergebung im Jahr der Barmherzigkeit – einfach erklärt  

Abtreibung und Vergebung im Jahr der Barmherzigkeit

Die Ankündigung des Heiligen Vaters, im kommenden Heiligen Jahr der Barmherzigkeit sei es jedem Priester erlaubt, eine Abtreibung zu vergeben, hat in den Medien für viel Verwirrung gesorgt. Abseits kanonistischer und dogmatischer Spezialdiskussionen erklärt Catholicism Wow, das Fachmagazin für praktisches Kirchenrecht, den Sachverhalt in einfacher Sprache:

1. In Deutschland ändert sich nichts.

Hier könnte man eigentlich bereits aufhören. Leider haben die Medien gerade in den Ländern, die es überhaupt nicht betrifft, darüber so breit und so falsch berichtet, dass eine weitere Erklärung praktisch doch nötig ist.

2. Jede Sünde kann vergeben werden. Voraussetzung dafür ist ehrliche Reue.
3. Manche, sehr schwerwiegende Sünden führen zusätzlich zur Exkommunikation, also zum Ausschluss von den Sakramenten. Abtreibung ist eine solche schwerwiegende Sünde.
4. Da die Beichte ein Sakrament ist, muss vor der Beichte die Exkommunikation aufgehoben werden.
5. Eine Exkommunikation kann in der Regel nur vom zuständigen Diözesanbischof aufgehoben werden.
6. Der Papst gibt nun für das Heilige Jahr allen Priestern die Vollmacht, im Falle der Beichte einer Abtreibung die Exkommunikation aufzuheben.

Und zuletzt noch die Erklärung, warum sich in Deutschland nichts ändert:

7. In Deutschland haben bereits 1983 alle Diözesanbischöfe die Beichtväter bevollmächtigt, bei der Beichte einer Abtreibung die Exkommunikation aufzuheben.


Anmerkung für Kirchenrechtler: kanonistisch ist es etwas komplizierter.

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Kommentare:

Den kanonistischen Sachverhalt erläutert:
Heinrich Flatten, Exkommunikation bei Abtreibung, in: Theologisches 162 ( 1983 ) , 5456-5458.

Exemplarisch für den Rekursverzicht der deutschen Bischöfe (einschließlich einer kirchenrechtlichen Erläuterung):
Erlass des Bischofs von Trier zur Absolution von der Exkommunikation wegen Abtreibung ( 28. Oktober 1983 ) , abgedruckt in: Kirchliches Amtsblatt Trier 21/1983, 188f.
Dybart Simpson - 12 Oktober '15 - 10:43





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Die Frage ist so gemeint, wie sie gestellt ist. Also erst ein grosser, dann ein kleiner Buchstabe.
 

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