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15. März 2017 Pastorale Irrtümer: Seit dem Konzil darf ein Priester nicht mehr alleine Messe feiern  

Reallexikon pastoraler Irrtümer

Besonders unter engagierten Liturgikern ist die Überzeugung weit verbreitet, die Liturgiereform habe im Sinne der Aufwertung des Gottesvolkes das „vorkonziliare Unwesen der Privatmessen“ beendet und es sei Priestern nun verboten, die Messe ohne Gemeinde zu feiern.

Tatsächlich ist es eher umgekehrt. Der CIC/1917 hatte es Priestern ausdrücklich untersagt, die Messe ohne einen Ministranten oder zumindest ein Gemeindemitglied zu feiern, auch wenn die Ritenkongregation 1922 vier eng begrenzte Ausnahmen von diesem Verbot formulierte. Durch die Liturgiereform wurde diese Vorschrift gelockert. Die Allgemeine Einführung des Messbuches erlaubte die Feier ohne jeden Gläubigen zunächst bei Vorliegen eines „schwerwiegenden Grundes“. Der CIC/1983 schwächte die Regelung weiter ab und erlaubt die Messfeier ohne Volk aus „gerechte[m] und vernünftige[m] Grund“ (Can. 906). Zugleich empfiehlt der CIC die tägliche Feier der Heiligen Messe „eindringlich“ und betont im selben Kanon, dass der zelebrierende Priester auch dann seine Aufgabe erfüllt, „wenn eine Teilnahme von Gläubigen nicht möglich ist“ (Can. 904). Wenn der Priester der Aufforderung nach täglicher Eucharistiefeier entsprechen möchte, aber außer ihm niemand erscheint, liegt nach Kirchenrecht ein solcher gerechter und vernünftiger Grund vor. Der Münsterische Kommentar fasst die Rechtslage zusammen: „Eine Meßfeier muß also nicht ausfallen, wenn kein Gläubiger erschienen ist“.

Quellen und Literatur
CIC/1917 Can. 813; CIC/1983 Can. 904, 906.
Winfried Aymans / Klaus Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici, Band III, Paderborn u.a. 2007, 259.
Rüdiger Althaus, Kommentar zu Can. 906, in: Klaus Lüdicke (Hg.), Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici 4 (Loseblattsammlung), Essen seit 1984.
Gero P. Weishaupt, Die häufige, wenn möglich tägliche Zelebration des eucharistischen Opfers, 29. August 2013.

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Kommentare:

Nanana – da hat aber einer einiges durcheinandergeworfen. (Das griechische Wort fuer “durcheinanderwerfen“ ist …?)

Wie in dem post sehr schön angeführt ist gibt es einen liturgischen, einen pastoralen und einen rechtlichen Kontext. (Die fromme persönliche Einstellung ist zu subjektiv um sie hier öffentlich zu erörtern.)

Pastoral scheint die Frage an sich kaum relevant zu sein. Eine Erbauung aus der Gewissheit zu schöpfen, dass in meiner Gemeinde eine Messe gefeiert wird, auch wenn ich nicht hingehe und auch sonst keiner kommt… ??? – vielleicht etwas konstruiert, aber es zeigt, dass es kaum pastorale Gründe für eine Alleinzelebration gibt.
Rechtlich scheint mir die Frage doch etwas klarer als im post dargestellt. Dem „darf nicht“ aus can. 906 steht ein „eindringlich empfohlen“ in can. 904 gegenüber. Woher die interessante Lehrmeinung kommt: „Wenn der Priester der Aufforderung nach täglicher Eucharistiefeier entsprechen möchte, aber außer ihm niemand erscheint, liegt nach Kirchenrecht ein solcher gerechter und vernünftiger Grund vor.” bleibt leider im dunkeln. Das „möchten“ eines Priesters ist bei weitem nicht immer gerecht und schon gar nicht immer vernünftig. Hier soll es einen gleichzeitig gerechten und vernünftigen Grund geben. Mir scheint z.B. auch das angenommene Messstipendium für den besagten Tag liefert noch keinen solchen Grund.
Liturgisch ist, wie im post erwähnt, ein schwerwiegender Grund nötig. Ich würde aber die Frage aus einer anderen Richtung stellen. Niemand wird gerecht und vernünftig bezweifeln, dass es sich bei der hl. Messe vom Wesen her um ein gemeinschaftliches Tun handelt. Das Messbuch kennt neben den Vorschriften für alle möglichen Formen von Messfeiern auch einen eigenen Abschnitt mit Regelungen für Messen, denen nur ein Gläubiger beiwohnt. Nirgends gibt es eine beschriebene Form für die Messe, die der Priester allein feiert. Es gibt keinen ordo missae sine populo (mehr).

Sicher ist eine solche Messfeier ohne weitere Anwesende Personen nicht verboten. Ich hab auch schon Messen gefeiert, bei denen kein Katholik anwesend war. Aber wenn keiner da ist… – zelebriere ich nicht.
Marcus - 22 Mai '17 - 10:00


Nanana – da hat aber einer einiges durcheinandergeworfen. Das beginnt schon mit dem leichthin eingeworfenen Vorwurf des diabolischen Wirkens, weil Ihnen der Inhalt eines Artikels persönlich nicht paßt. Im obigen Eintrag geht es darum, dass es entgegen einem weit verbreiteten Irrtum sehr wohl erlaubt ist, daß ein Priester ohne Gläubige Eucharistie feiert, ein Umstand, den Sie am Schluß Ihres Kommentars selbst eingestehen.

Woher die im Artikel angeführte “interessante Lehrmeinung kommt”, kann über die im Abschnitt “Quellen und Literatur” angegebenen Werke recht problemlos nachvollzogen werden.
Dybart Simpson - 22 Mai '17 - 12:44





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