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20. Oktober 2009 Papst öffnet die Kirche für Anglikaner Der Vatikan hat heute die Einführung neuer kirchenrechtlicher
Strukturen zur völligen kirchlichen Eingliederung
konversionswilliger konservativer Anglikaner angekündigt.
Schon seit einiger Zeit verhandelte die "Traditionelle Anglikanische Gemeinschaft"
(TAC) mit dem Vatikan über die Möglichkeiten zum
geschlossenen Übertritt zur katholischen Kirche. Die TAC
hatte sich 1991 von der Anglikanischen Kirche abgespalten, da sie
insbesondere die neueingeführte Frauenordination ablehnt.
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Papst Benedikt XVI.
öffnet die Kirche für
konversionswillige Angikaner.
Foto: AK09 |
Der Vatikan wird nun sogenannte Personalordinariate
errichten, denen ehemals
anglikanischen Gläubigen und Priester angehören können. Dadurch wird
rechtlich die Möglichkeit geschaffen, daß jenseits von jeweils personengebundenen
Ausnahmegenehmigungen die Gläubigen weiterhin die
traditionelle anglikanische Liturgie feiern und ihre verheirateten
Pfarrer römisch-katholische Priester werden können. Entsprechend der
katholischen und orthodoxen Tradition können aber weiterhin nur
Zölibatäre Bischof werden. Diese Regelung ähnelt der für die Unierten Kirchen, in denen nach
orthodoxer Tradition ebenfalls verheiratete Priester erlaubt sind.
Die Personalordinariate sollen dabei ähnlich den Militärordinariaten organisiert
werden. Die Priester und Gläubigen unterständen somit dem Ordinarius
des Personalordinariats, das die Funktion einer Diözese übernimmt, ohne
territorial begrenzt zu sein. Ähnlich den Klerikern der Personalprälatur "Opus Dei" würden
die Priester und Gläubigen etwa im Bistum Aachen leben, aber der
Jurisdiktion des Personalordinariats unterstehen und nicht dem Bischof
von Aachen. Die Personalordinarien können auch eigene Priester weihen,
sind also nicht als reine Übergangseinrichtung zu verstehen. Die
Priesteramtskandidaten der Personalordinarien sollen mit den diözesanen
Seminaristen gemeinsam ausgebildet werden, aber eine ergänzende Ausbildung im Sinne der
anglikanischen Tradition erhalten. Ob allerdings die
Seminaristen der Personalordinarien ebenfalls vom Zölibat befreit sein
werden, wie es bei den unierten Kirchen der Fall ist, ist der Presseerklärung der Glaubenskongregation
nicht zu entnehmen. Der Leiter des Personalordinariats muß (ähnlich wie
beim Opus Dei) kein Bischof sein, so daß auch die verheirateten
ehemaligen anglikanischen Bischöfe ein solches Personalordinariat leiten könnten.
Update
9. November
2009 Die Apostolische
Konstitution Anglicanorum
Coetibus, die den rechtlichen Rahmen der neuen
Personalordinariate regelt, ist heute erschienen. Eine Zusammenfassung der Regelungen
findet sich auf kath.net,
ebenso wie eine deutsche Übersetzung der gesamten
Konstitution und ihre ergänzende Normen.
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Kommentare:
Die deutschen Medien sind da mal wieder sehr zurückhalten. Offensichtlich ist das der deutschen Meinungsmaschinerie immer noch peinlich, wenn man zu Protestanten sagt: “Kommt doch wieder zu uns!”
Stanislaus () (URL) - 20 Oktober '09 - 14:28
Ich glaube eher, die meisten Medien haben überhaupt nicht kapiert, was das bedeutet. Wenn dann die ersten Romkorrespondenten checken, welche Bedeutung dieser Schritt haben wird, läuft es entweder unter “Papst hebt Zölibat für englische Priester auf!” oder “Papst will fundamentalistische Sekte in die Kirche holen”.
Dybart Simpson - 20 Oktober '09 - 15:04
“Ob allerdings die Seminaristen der Personalordinarien ebenfalls vom Zölibat befreit sein werden, wie es bei den unierten Kirchen der Fall ist, ist der Presseerklärung der Glaubenskongregation nicht zu entnehmen.”
Andrea Tornielli, der wieder einmal schon vor der Pressekonferenz den Inhalt kannte (siehe post von heute morgen: http://blog.ilgiornale.it/tornielli/2009..), schreibt, daß die künftigen Neupriester dieser Gemeinschaften ebenfalls zum Zölibat verpflichtet werden.
Gregor (URL) - 20 Oktober '09 - 16:28
Danke für den Hinweis!
Allerdings schreibt catholic.org, daß auch schon verheiratete Männer Priester werden könnten (also wie bei den Diakonen bei uns).
Damian Thompson vom Telegraph ergänzt, dies könne von Fall zu Fall entschieden werden. Von beidem steht aber in der Erkärung der Glaubenskongregation nichts.
Dybart - 20 Oktober '09 - 16:34
Die Aussagen von Diakon Fournier und Damian Thompson (dessen Aussagen meiner Erfahrung nach immer mit Vorsicht zu genießen sind, weil häufig Wunschdenken mit hereinspielt) erklären sich m.E., wenn man das hier liest: http://paparatzinger2-blograffaella.blog.. , auch wenn Izzo daraus andere Schlüsse zieht. Es geht also – und so gibt es für mich auch Sinn – um Seminaristen, die sich schon im Seminar befinden, die also mit der Perspektive eingetreten sind, auch verheiratet geweiht zu werden. Daß da sozusagen aus “Fairness-Gründen” ausnahmsweise Weihen Verheirateter möglich sind, erscheint mir richtig, heißt aber nicht, daß das so bleibt, wenn sich die “Geschäftsgrundlage” für den Eintritt ins Seminar ändert.
Letztendlich wird man abwarten müssen, was die Konstitution nun im einzelnen sagt.
Gregor (URL) - 20 Oktober '09 - 16:53
Das erscheint mir plausibel. Während in den Ländern mit Unierten Kirchen ja kaum römisch-katholische Kirchen parallel existieren, sieht es ja bei den künftigen Personalordinariaten anders aus. Da könnten unterschiedliche Zölibatsregelungen schon zu Verwirrung führen.
Dybart - 20 Oktober '09 - 17:04
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Aussage “Ähnlich den Mitgliedern der Personalprälatur “Opus Dei” würden die Priester und Gläubigen etwa im Bistum Aachen leben, aber der Jurisdiktion des Personalordinariats unterstehen und nicht dem Bischof von Aachen” ist im Hinblick auf die Laien falsch:
“Bezüglich der Laien des Opus Dei ist zu sagen, dass ihre Zugehörigkeit zur Prälatur ihren Status als Gläubige ihres jeweiligen Bistums in keiner Weise abwandelt. Vielmehr werden sie sich gerade dadurch immer bewusster, zur Kirche zu gehören, angefangen mit der Teilkirche, in der sie leben und arbeiten.” (Erzbischof Monterisi: „Die Gestalt der Personalprälatur bereichert die kirchliche Communio“; http://www.opusdei.de/art.php?p=35771). Herzlichen Dank im Voraus für die Berichtigung Ihrer Darstellung.
AS () - 22 Oktober '09 - 09:30
[Dr. Alexander Pytlik hatte in diesem Kommentar sehr freundlich bestätigt, daß meine ursprüngliche Interpretation der angekündigten Apostolischen Konstitution korrekt war, also im Gegensatz zu seiner Deutung die Personalordinariate sehr wohl von verheirateten Priestern geleitet werden können, die früher als verheiratete anglikanische Bischöfe tätig waren. Leider hat mein Provider diesen Kommentar gelöscht.]
Dr. Alexander Pytlik () (URL) - 09 November '09 - 00:00
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