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20. Oktober 2009 Papst öffnet die Kirche für Anglikaner  Der Vatikan hat heute die Einführung neuer kirchenrechtlicher Strukturen zur völligen kirchlichen Eingliederung konversionswilliger konservativer Anglikaner angekündigt. Schon seit einiger Zeit verhandelte die "Traditionelle Anglikanische Gemeinschaft" (TAC) mit dem Vatikan über die Möglichkeiten zum geschlossenen Übertritt zur katholischen Kirche. Die TAC hatte sich 1991 von der Anglikanischen Kirche abgespalten, da sie insbesondere die neueingeführte Frauenordination ablehnt.

Papst öffnet Kirche für Anglikaner
Papst Benedikt XVI. öffnet die Kirche für konversionswillige Angikaner.
Foto: AK09

Der Vatikan wird nun sogenannte Personalordinariate errichten, denen ehemals anglikanischen Gläubigen und Priester angehören können. Dadurch wird rechtlich die Möglichkeit geschaffen, daß jenseits von jeweils personengebundenen Ausnahmegenehmigungen die Gläubigen weiterhin die traditionelle anglikanische Liturgie feiern und ihre verheirateten Pfarrer römisch-katholische Priester werden können. Entsprechend der katholischen und orthodoxen Tradition können aber weiterhin nur Zölibatäre Bischof werden. Diese Regelung ähnelt der für die Unierten Kirchen, in denen nach orthodoxer Tradition ebenfalls verheiratete Priester erlaubt sind.

Anglikanische Marienprozession 2003
Anglikanische Marienprozession 2003.
Foto: Gerry Lynch

Die Personalordinariate sollen dabei ähnlich den Militärordinariaten organisiert werden. Die Priester und Gläubigen unterständen somit dem Ordinarius des Personalordinariats, das die Funktion einer Diözese übernimmt, ohne territorial begrenzt zu sein. Ähnlich den Klerikern der Personalprälatur "Opus Dei" würden die Priester und Gläubigen etwa im Bistum Aachen leben, aber der Jurisdiktion des Personalordinariats unterstehen und nicht dem Bischof von Aachen. Die Personalordinarien können auch eigene Priester weihen, sind also nicht als reine Übergangseinrichtung zu verstehen. Die Priesteramtskandidaten der Personalordinarien sollen mit den diözesanen Seminaristen gemeinsam ausgebildet werden, aber eine ergänzende Ausbildung im Sinne der anglikanischen Tradition erhalten. Ob allerdings die Seminaristen der Personalordinarien ebenfalls vom Zölibat befreit sein werden, wie es bei den unierten Kirchen der Fall ist, ist der Presseerklärung der Glaubenskongregation nicht zu entnehmen. Der Leiter des Personalordinariats muß (ähnlich wie beim Opus Dei) kein Bischof sein, so daß auch die verheirateten ehemaligen anglikanischen Bischöfe ein solches Personalordinariat leiten könnten.

Update  9. November 2009  Die Apostolische Konstitution Anglicanorum Coetibus, die den rechtlichen Rahmen der neuen Personalordinariate regelt, ist heute erschienen. Eine Zusammenfassung der Regelungen findet sich auf kath.net, ebenso wie eine deutsche Übersetzung der gesamten Konstitution und ihre ergänzende Normen.

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Kommentare:

Die deutschen Medien sind da mal wieder sehr zurückhalten. Offensichtlich ist das der deutschen Meinungsmaschinerie immer noch peinlich, wenn man zu Protestanten sagt: “Kommt doch wieder zu uns!”
Stanislaus () (URL) - 20 Oktober '09 - 14:28


Ich glaube eher, die meisten Medien haben überhaupt nicht kapiert, was das bedeutet. Wenn dann die ersten Romkorrespondenten checken, welche Bedeutung dieser Schritt haben wird, läuft es entweder unter “Papst hebt Zölibat für englische Priester auf!” oder “Papst will fundamentalistische Sekte in die Kirche holen”.
Dybart Simpson - 20 Oktober '09 - 15:04


“Ob allerdings die Seminaristen der Personalordinarien ebenfalls vom Zölibat befreit sein werden, wie es bei den unierten Kirchen der Fall ist, ist der Presseerklärung der Glaubenskongregation nicht zu entnehmen.”


Andrea Tornielli, der wieder einmal schon vor der Pressekonferenz den Inhalt kannte (siehe post von heute morgen: http://blog.ilgiornale.it/tornielli/2009..), schreibt, daß die künftigen Neupriester dieser Gemeinschaften ebenfalls zum Zölibat verpflichtet werden.
Gregor (URL) - 20 Oktober '09 - 16:28


Danke für den Hinweis!
Allerdings schreibt catholic.org, daß auch schon verheiratete Männer Priester werden könnten (also wie bei den Diakonen bei uns).
Damian Thompson vom Telegraph ergänzt, dies könne von Fall zu Fall entschieden werden. Von beidem steht aber in der Erkärung der Glaubenskongregation nichts.
Dybart - 20 Oktober '09 - 16:34


Die Aussagen von Diakon Fournier und Damian Thompson (dessen Aussagen meiner Erfahrung nach immer mit Vorsicht zu genießen sind, weil häufig Wunschdenken mit hereinspielt) erklären sich m.E., wenn man das hier liest: http://paparatzinger2-blograffaella.blog.. , auch wenn Izzo daraus andere Schlüsse zieht. Es geht also – und so gibt es für mich auch Sinn – um Seminaristen, die sich schon im Seminar befinden, die also mit der Perspektive eingetreten sind, auch verheiratet geweiht zu werden. Daß da sozusagen aus “Fairness-Gründen” ausnahmsweise Weihen Verheirateter möglich sind, erscheint mir richtig, heißt aber nicht, daß das so bleibt, wenn sich die “Geschäftsgrundlage” für den Eintritt ins Seminar ändert.
Letztendlich wird man abwarten müssen, was die Konstitution nun im einzelnen sagt.
Gregor (URL) - 20 Oktober '09 - 16:53


Das erscheint mir plausibel. Während in den Ländern mit Unierten Kirchen ja kaum römisch-katholische Kirchen parallel existieren, sieht es ja bei den künftigen Personalordinariaten anders aus. Da könnten unterschiedliche Zölibatsregelungen schon zu Verwirrung führen.
Dybart - 20 Oktober '09 - 17:04


Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Aussage “Ähnlich den Mitgliedern der Personalprälatur “Opus Dei” würden die Priester und Gläubigen etwa im Bistum Aachen leben, aber der Jurisdiktion des Personalordinariats unterstehen und nicht dem Bischof von Aachen” ist im Hinblick auf die Laien falsch:
“Bezüglich der Laien des Opus Dei ist zu sagen, dass ihre Zugehörigkeit zur Prälatur ihren Status als Gläubige ihres jeweiligen Bistums in keiner Weise abwandelt. Vielmehr werden sie sich gerade dadurch immer bewusster, zur Kirche zu gehören, angefangen mit der Teilkirche, in der sie leben und arbeiten.” (Erzbischof Monterisi: „Die Gestalt der Personalprälatur bereichert die kirchliche Communio“; http://www.opusdei.de/art.php?p=35771). Herzlichen Dank im Voraus für die Berichtigung Ihrer Darstellung.
AS () - 22 Oktober '09 - 09:30


[Dr. Alexander Pytlik hatte in diesem Kommentar sehr freundlich bestätigt, daß meine ursprüngliche Interpretation der angekündigten Apostolischen Konstitution korrekt war, also im Gegensatz zu seiner Deutung die Personalordinariate sehr wohl von verheirateten Priestern geleitet werden können, die früher als verheiratete anglikanische Bischöfe tätig waren. Leider hat mein Provider diesen Kommentar gelöscht.]
Dr. Alexander Pytlik () (URL) - 09 November '09 - 00:00





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